Rechtsprechung
AG Starnberg, 06.02.2023 - 002 F 26/22 |
Volltextveröffentlichung
- BAYERN | RECHT
Öffentlich-rechtlicher Versorgungsausgleich, Entscheidung zum Versorgungsausgleich, Versorgungsausgleichsregelung, Antragsgegner, Grobe Unbilligkeit, Abänderungsantrag, Abänderungsverfahren, Abänderung von Entscheidungen, Abänderungsentscheidung, Abänderung der ...
Verfahrensgang
- AG Starnberg, 04.08.2011 - 3 F 773/10
- AG Starnberg, 06.02.2023 - 002 F 26/22
- OLG München, 11.10.2023 - 2 UF 494/23
- BVerfG - 1 BvR 2172/23 (anhängig)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (9)
- BGH, 13.10.1982 - IVb ZB 615/80
Herabsetzung des Versorgungsausgleichs wegen ehelichen Fehlverhaltens
Auszug aus AG Starnberg, 06.02.2023 - 2 F 26/22
Dabei können im Einzelfall auch nicht-wirtschaftliche Gesichtspunkte, namentlich Fehlverhalten eines Ehegatten in Betracht ziehen sein (BGH, Beschluss vom 13.10.1982 - IVb ZB 615/80).Im Einzelfall können auch nicht-wirtschaftliche Gesichtspunkte, namentlich Fehlverhalten eines Ehegatten in Betracht ziehen sein (BGH, Beschluss vom 13.10.1982 - IVb ZB 615/80).
- OLG Oldenburg, 11.06.2012 - 13 UF 56/12
Abänderungsentscheidung über den Versorgungsausgleich nach Ausscheiden eines …
Auszug aus AG Starnberg, 06.02.2023 - 2 F 26/22
d) Die im Rahmen einer Abänderungsentscheidung gemäß § 226 III FamFG i.V.m. § 27 VersAusglG vorzunehmende Billigkeitsprüfung ist nicht auf die wirtschaftlichen Verhältnisse der Ehegatten beschränkt (OLG Oldenburg, Beschl. v. 11.6.2012 - 13 UF 56/12, BeckRS 2012, 13599).Nach Trennung der Versorgungsschicksale durch den dinglich wirkenden öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich liegt der Schluss auf eine grobe Unbilligkeit nahe (Norpoth: Abänderung von Altentscheidungen zum Versorgungsausgleich, FamFR 2012, 372, beck-online).
- BGH, 27.05.2015 - XII ZB 564/12
Abänderung einer Versorgungsausgleichsentscheidung: Berücksichtigung von in der …
Auszug aus AG Starnberg, 06.02.2023 - 2 F 26/22
Eine Totalrevision des rechtskräftigen Wertausgleichs bei Scheidung nach dem VersAusglG findet zu einem späteren Zeitpunkt nicht statt (BGH FamRZ 2015, 1279;… Sternal/Weber, FamFG, 21. Aufl. 2023, FamFG § 225 Rn. 21;… Ruland, Versorgungsausgleich, 10. Kapitel. Die Abänderung von Entscheidungen über den Versorgungsausgleich Rn. 1077 in beck-online).
- BGH, 24.04.2013 - XII ZB 172/08
Ausschluss des Versorgungsausgleichs: Grobe Unbilligkeit bei vorzeitiger …
Auszug aus AG Starnberg, 06.02.2023 - 2 F 26/22
Insbesondere gelten im Versorgungsausgleich nicht die unterhaltsrechtlichen Selbstbehaltsgrenzen (BGH, FamRZ 2013, 1200 RN 19). - OLG Hamm, 27.07.2017 - 10 UF 72/17
Versorgungsausgleich; Durchführung; Abänderung; grob unbillig
Auszug aus AG Starnberg, 06.02.2023 - 2 F 26/22
Insoweit ist nicht zu klären, ob die Durchführung des Versorgungsausgleichs als solche, sondern ob die Abänderung grob unbillig ist (OLG Hamm, Beschluss vom 27.7.2017 - 10 UF 72/17 in NJW-RR 2017, 1415;… Götsche/Rehbein/Breuers, Versorgungsausgleichsrecht, FamFG § 226 Rn. 13 in beck-online). - BVerfG, 20.05.2003 - 1 BvR 237/97
Verletzung von GG Art 6 Abs 1 iVm Art 3 Abs 2 durch Außerachtlassung wesentlicher …
Auszug aus AG Starnberg, 06.02.2023 - 2 F 26/22
Die grobe Unbilligkeit muss sich wegen des Ausnahmecharakters von § 27 VersAusglG im Einzelfall aus einer Gesamtabwägung der wirtschaftlichen, sozialen und persönlichen Verhältnisse beider Ehegatten ergeben (BGH FamRZ 2012, 845; BVerfG FamRZ 2003, 1173, 1174). - BGH, 21.03.2012 - XII ZB 147/10
Versorgungsausgleich: Wegfall des Ausgleichsanspruchs der Ehefrau wegen …
Auszug aus AG Starnberg, 06.02.2023 - 2 F 26/22
Die grobe Unbilligkeit muss sich wegen des Ausnahmecharakters von § 27 VersAusglG im Einzelfall aus einer Gesamtabwägung der wirtschaftlichen, sozialen und persönlichen Verhältnisse beider Ehegatten ergeben (BGH FamRZ 2012, 845; BVerfG FamRZ 2003, 1173, 1174). - BGH, 09.05.1990 - XII ZB 58/89
Durchführung des Versorgungsausgleichs bei vorzeitiger Versetzung eines Beamten …
Auszug aus AG Starnberg, 06.02.2023 - 2 F 26/22
b) Bei der zu treffenden Gesamtabwägung gewinnt sodann der Umstand an Gewicht, dass der Ausgleichsberechtigte während der Ehe sein berufliches Fortkommen im Interesse der Familie zurückgestellt hat und somit ehebedingte Nachteile in seiner Versorgung hat hinnehmen müssen und er deshalb auf den Versorgungsausgleich zur Verbesserung seiner sozialen Lage angewiesen ist (BGH FamRZ 1988, 489; FamRZ 1990, 1341). - BGH, 02.12.1987 - IVb ZB 34/86
Berücksichtigung vor der Ehezeit erworbener Versorgungsanwartschaften
Auszug aus AG Starnberg, 06.02.2023 - 2 F 26/22
b) Bei der zu treffenden Gesamtabwägung gewinnt sodann der Umstand an Gewicht, dass der Ausgleichsberechtigte während der Ehe sein berufliches Fortkommen im Interesse der Familie zurückgestellt hat und somit ehebedingte Nachteile in seiner Versorgung hat hinnehmen müssen und er deshalb auf den Versorgungsausgleich zur Verbesserung seiner sozialen Lage angewiesen ist (BGH FamRZ 1988, 489; FamRZ 1990, 1341).